Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans für Bischofswiesen vorgestellt – Drehleiter wohl nicht erforderlich

08.08.2017
Am Dienstag Abend wurde der aktuelle Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans für Bischofswiesen zunächst im Gemeinderat und dann bei der Feuerwehr Bischofswiesen vorgestellt. Zu dieser Informationsveranstaltung waren über 60 Mitglieder der Feuerwehr Bischofswiesen im Feuerwehrhaus anwesend.

Die Gemeinde Bischofswiesen stellt derzeit einen Feuerwehrbedarfsplan auf. Die Gutachterliche Begleitung erfolgt durch Robert Kroha von der LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH.

Nach der Präsentation im Gemeinderat wurde der aktuelle Entwurf des Feuerwehrbedarfsplans durch Herrn Kroha auch den Mitgliedern der Feuerwehr Bischofswiesen vorgestellt. Zunächst wurde der Ist-Zustand betrachtet. Die Feuerwehr Bischofswiesen ist mit 129 Aktiven sehr gut aufgestellt. Auch die Tagesalarm-Sicherheit ist gegeben. Positiv aufgefallen ist Herrn Kroha, dass 11 Mitglieder der Feuerwehr bei der Gemeinde Bischofswiesen arbeiten und somit tagsüber schnell verfügbar sind.

Zur Standortstruktur merkte Herr Kroha an, dass nicht alle relevant bewohnten Teile aufgrund der Größe des Gemeindegebiets innerhalb der 10-Minuten-Hilfsfrist erreicht werden können. Zusätzliche Feuerwehrhäuser sind jedoch nicht vorgesehen. Eine dauerhafte, tagesalarmsichere Aufrechterhaltung von zusätzlichen Feuerwehrstandorten in den Bereichen Engedey/Stanggaß, sowie Loipl und Hallthurm wäre personell nicht machbar. Im Süden des Gemeindegebiets können auch noch die Nachbar-Feuerwehren aus Berchtesgaden, Schönau, und Ramsau zeitnah unterstützen.

Dem Feuerwehrhaus Bischofswiesen wurde insgesamt eine gute bauliche Funktion attestiert. Beim Fahrzeugbestand stehen in den nächsten Jahren einige Investitionen an. So ist das Löschfahrzeug LF 16/12 mittlerweile 24 Jahre und sollte demnächst ersetzt werden. Des Weiteren fehlt der Feuerwehr ein Fahrzeug für die Einsatzleitung. Hierfür soll ein Mehrzweckfahrzeug oder ein Einsatzleitwagen beschafft werden. Im Rahmen der altersbedingten Außerdienststellung der beiden Sprinter der Feuerwehr sollen diese dann durch einen Mannschaftstransportwagen und ein Logistikfahrzeug ersetzt werden. Hierzu wird dann noch der Anbau eines weiteren Stellplatzes erforderlich werden. Die genaue Ausgestaltung dieses kurz- und mittelfristigen Investitionsplans ist noch nicht abschließend festgelegt. Dazu werden heuer noch Gespräche zwischen der Gemeindeverwaltung und der Feuerwehr-Führung stattfinden.

Der Hauptgrund für die Einschaltung der Fa. LUELF & RINKE war jedoch die Frage, ob die Feuerwehr Bischofswiesen eine Drehleiter benötigt.

Für Gebäude mit einer Brüstungshöhe bis zu 8 m sind gemäß der Bayerischen Bauordnung (BayBO) tragbare Leitern ausreichend. Bei höheren Gebäuden, mit einer Brüstungshöhe bis zu 23 m, sind gemäß BayBO2) dagegen grundsätzlich Hubrettungsfahrzeuge vorzuhalten. Grundsätzlich heißt jedoch, dass auch Ausnahmen zulässig sind. Im besonderen Einzelfall kann bei Gebäuden bis zu 13 m, gemäß BayBO unter Zustimmung des zuständigen Kommandanten und des Kreisbrandrates die dreiteilige Schiebleiter angesetzt werden.

Nun gibt es in Bischofswiesen jedoch einige Gebäude, die in diese Kategorie fallen. Ein Teil dieser Häuser kann von der benachbarten Drehleitern der Feuerwehr Berchtesgaden innerhalb der 10-Minuten Hilfsfrist erreicht werden. Bei dem anderen Teil ist dies jedoch nicht möglich.

Eine Beschaffung einer Drehleiter für diese übersichtliche Anzahl von Häusern hält der Gutachter Herr Kroha für nicht verhältnismäßig. Insbesondere die mögliche Auslegung des dann zugrunde legenden Baurechts sieht Herr Kroha als großes Risiko an. Der zweite Flucht-/Rettungsweg müsste dann nämlich von der Feuerwehr sichergestellt werden. Und bekanntlich kann die Hilfsfrist nicht für das komplette Gemeindegebiet sichergestellt werden. Der Feuerwehrbedarfsplan sieht daher eine solche Beschaffung nicht vor.

Auf Anregung des Kreisbrandrats, Josef Kaltner, und des Fachberaters der Regierung von Oberbayern für den Brand- und Katastrophenschutz, Peter vom Hofe, wurden diese Häuser dem Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde gemeldet.

Gemeinsam mit dem Landratsamt soll überprüft werden, ob bei diesen Gebäuden etwas zu veranlassen ist. Erst wenn eine abschließende Beurteilung erfolgt ist, kann der Feuerwehrbedarfsplan vom Gemeinderat beschlossen werden.