Schneeräumung von Dächern

09.01.2019
Schneeräumen von Dächern ohne akute Gefahrensituation ist keine primäre Aufgabe der Feuerwehr

Aus aktuellem Anlass möchten wir auf Folgendes hinweisen:

Das Schneeräumen von Dächern hat nichts mit Brandschutz und in der Regel auch nichts mit Hilfeleistung im Sinne der gesetzlichen Aufgaben von Feuerwehr zu tun. Folglich ist das Schneeräumen von Dächern keine grundsätzliche Aufgabe der Feuerwehr. Die Hilfeleistung umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Personen, Tiere, Sachen und die Umwelt bei Unglücksfällen oder Notständen.

Das Schneeräumen von Dächern durch die Feuerwehr hat somit auschließlich zur Abwehr eines Unglücks oder Notstands zu erfolgen. Ohne die vorliegenden Gefahren sind durch die Hausbesitzer in aller Regel Fachbetriebe zu beauftragen.